§ 8 EStDV 1955

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

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Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

Fußnoten

(+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 84 +++)

Suchhilfen: kleine Betriebsgrundstücke, Grundstück unter 30 m² steuerlich, Eigenbetrieb Grundstück Wertgrenze, Betriebsvermögen Grenze Grundstück, Aufwendungen nicht abziehbar Grundstück, Betriebsvermögen Ausgrenzung Grundstück, triebsvermögen, wendungen, grenzung