§ 109 EStG

Verordnungsermächtigung

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.

Suchhilfen: Auszahlung Mobilitätsprämie, Förderung umweltfreundliche Mobilität, Verfahren Mobilitätsprämie, Mobilitätszuschuss erhalten, Mobilitätsprämie Regelung, Zustimmung Bundesrat Mobilitätsprämie, Mobilitätsprämie Förderbedingungen, zahlung, fahren, halten, stimmung