§ 97 EStG

Übertragbarkeit

1Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar. 2§ 93 Absatz 1a und § 4 des Betriebsrentengesetzes bleiben unberührt.

Suchhilfen: Altersvorsorge nicht übertragbar, Rentenanspruch Übertragung verhindern, Zulage Altersvorsorge nicht übertragbar, Altersvorsorgevermögen Transfer verboten, Altersvorsorgebeiträge nicht übertragbar, Altersvorsorge Erträge nicht übertragbar, tragung, boten