§ 2 EuAuslVwZ/AuskÜbkAG
📖
↗ Links
Eine förmliche Zustellung nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens ist nur zulässig, wenn das zuzustellende Schriftstück in deutscher Sprache abgefaßt oder in diese Sprache übersetzt ist.
Suchhilfen: Zustellung in deutscher Sprache, Übersetzung für Zustellung, förmliche Zustellung Sprache, Schriftstück übersetzen, Zustellungsanforderung Deutsch, Zustellung nach Art.6 Abs.1 b, stellung, setzung, setzen, stellungsanforderung