§ 2a EUGewSchVG
Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation
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Für Ersuchen der Anordnungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um Gestattung der Anhörung einer Person mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/2844 ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die anzuhörende Person aufhält.
Suchhilfen: Anhörung per Video, Fernkommunikation Verfahren, Gerichtliche Videokonferenz, EU‑Anhörungsantrag, Online‑Anhörung, Anhörung via Fernsprech, Videokonferenz im Familienrecht, hörung, fahren