§ 8 EUGewSchVG

Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

📖

Gegen die Entscheidung, mit der die Anerkennung abgelehnt wird, findet die Beschwerde statt. Die Entscheidung, mit der die Europäische Schutzanordnung anerkannt wird, ist nicht anfechtbar.

Suchhilfen: Schutzanordnung Ablehnung anfechten, Europäischer Schutzantrag zurückweisen, Beschwerdeverfahren Schutzanordnung, lehnung, fechten, weisen, schwerdeverfahren