§ 4 EUROCONTROLVorRV
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Die Bundesrepublik Deutschland gleicht die nach dem jährlichen Durchschnitt berechnete Mineralölsteuerbelastung auf ausschließlich für den amtlichen Gebrauch bestimmte Treibstoffe aus, die EUROCONTROL bezogen hat, jedoch nur im Rahmen besonders zu vereinbarender Kontingente.
Suchhilfen: Mineralölsteuer ausgleichen, amtlicher Gebrauch Treibstoff, EUROCONTROL Kraftstoff, Steuerliche Ausgleichszahlung, Treibstoffkontingent vereinbaren, offizieller Kraftstoffverbrauch, Steuerbefreiung für amtliche Treibstoffe, gleichen, gleichszahlung, einbaren