§ 7 EUTBV

Antragsberechtigte

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Antragsberechtigt für die Gewährung von Zuschüssen sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind Rehabilitationsträger nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch.

Suchhilfen: Antragsberechtigung Unternehmen, juristische Person Antrag, Förderung für Vereine, Rehabilitationsträger Ausschluss, Antrag auf finanzielle Unterstützung, Zuschuss für juristische Personen, tragsberechtigung, nehmen, stützung