Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen
Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
- § 5 Fahrpläne
- § 6 Anlegestellen
- § 7 Sicherheit und Ordnung an Bord
- § 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
- § 9 Verhalten der Fährbenutzer
- § 10 Beförderung gefährlicher Güter
- § 11 Ausschluß von Beförderungen
- § 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
- § 13 Sicherung der Fähre
- § 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
- § 15 Übergangsregelung
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (weggefallen)