Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 18.3.2022 I 498
Ersetzt V 9231-7-9 v. 19.6.2012 I 1346 (FahrlGDV 2012)
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Inhalt
- Inhaltsverzeichnis
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Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
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Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
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Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
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Vierter Abschnitt Überwachung
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Fünfter Abschnitt
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Sechster Abschnitt
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Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 19 Übergangsbestimmungen
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
- Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) Fahrlehrerschein
- Anlage 1a (zu § 2a)
- Anlage 2 (zu § 3) Unterrichtsräume
- Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form
- Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) Ausbildungsnachweis
- Anlage 4 (zu § 7) Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes