§ 1 FahrSiLehrgZulV

Gegenstand dieser Verordnung

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Diese Verordnung regelt das Zulassungsverfahren für Basislehrgänge und für Auffrischungslehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt nach § 57 der Binnenschiffspersonalverordnung sowie das Verfahren der Durchführung der Prüfung in den zugelassenen Lehrgängen.

Suchhilfen: Zulassung Lehrgang, Fahrgastschifffahrt Kurs, Sachkundige Ausbildung, Auffrischungslehrgang Schifffahrt, Basislehrgang Genehmigung, Prüfung Durchführung, lassung, bildung, führung