§ 7 FahrSiLehrgZulV
Nichtbestehen eines Prüfungsteils
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Im Falle des Nichtbestehens des theoretischen oder des praktischen Prüfungsteils besteht keine Möglichkeit zur Nachprüfung. Eine Wiederholungsprüfung darf frühestens 48 Stunden nach der ersten Prüfung stattfinden.
Suchhilfen: Nachprüfung nicht möglich, Fahrlehrerlizenz Prüfung, theoretischer Prüfungsteil bestehen, praktischer Prüfungsteil bestehen, Prüfung wiederholen 48 Stunden, stehen, holen