§ 121 FamFG
Ehesachen
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Ehesachen sind Verfahren
- 1.
- auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
- 2.
- auf Aufhebung der Ehe und
- 3.
- auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
Suchhilfen: Scheidung beantragen, Ehe aufheben, Ehe feststellen, Ehe nicht bestehen, Ehescheidungsverfahren, Feststellung der Ehe, antragen, heben, stehen