§ 228 FamFG Zulässigkeit der Beschwerde ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.