§ 312 FamFG

Unterbringungssachen

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Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer
1.
freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
2.
freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3.
ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1832 Absatz 1, 2 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
4.
freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker
betreffen (Unterbringungsmaßnahme).

Suchhilfen: Unterbringung anordnen, freiheitsentziehende Maßnahme beantragen, psychiatrische Zwangsunterbringung, gerichtlich Unterbringung genehmigen, medizinische Zwangsmaßnahme, Unterbringungsverfahren, bringung, ordnen, antragen, bringungsverfahren