§ 433 FamFG
Aufgebotssachen
📖
↗ Links
Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt.
Suchhilfen: öffentliche Anmeldung von Ansprüchen, Verfahrensaufruf, Rechtsnachteil bei Nichtanmeldung, Anmeldungspflicht im Verfahren, Gerichtliche Aufruf zur Anmeldung, meldung, sprüchen, fahren