§ 433 FamFG

Aufgebotssachen

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Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt.

Suchhilfen: öffentliche Anmeldung von Ansprüchen, Verfahrensaufruf, Rechtsnachteil bei Nichtanmeldung, Anmeldungspflicht im Verfahren, Gerichtliche Aufruf zur Anmeldung, meldung, sprüchen, fahren