§ 12 FeinOAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

📖
Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“,
2.
„Fertigungstechnik“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Suchhilfen: optische Baugruppen herstellen, Abschlussprüfung Feinoptik, Prüfungsbereiche Feinoptik, schlussprüfung