§ 12 FeinOAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
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Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“,
- 2.
- „Fertigungstechnik“ und
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Suchhilfen: optische Baugruppen herstellen, Abschlussprüfung Feinoptik, Prüfungsbereiche Feinoptik, schlussprüfung