§ 8 FeinOAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 1
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Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
- 2.
- „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.
Suchhilfen: planoptische Bauteile herstellen, Bauteilqualität prüfen, Arbeitsorganisation in der Fertigung, optische Bauteilproduktion, Qualitätskontrolle von Bauteilen, Prüfungsbereiche für Gesellenprüfung, Ausbildung zum Feinoptiker, bildung