§ 8 FeinOAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 1

📖
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.

Suchhilfen: planoptische Bauteile herstellen, Bauteilqualität prüfen, Arbeitsorganisation in der Fertigung, optische Bauteilproduktion, Qualitätskontrolle von Bauteilen, Prüfungsbereiche für Gesellenprüfung, Ausbildung zum Feinoptiker, bildung