§ 1 FHBLeistBV
Regelungsgegenstand
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Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.
Suchhilfen: Leistungsbezug beantragen, Forschungszulage erhalten, Lehrzulage beantragen, Professoren Vergütung, Ruhegehaltfähigkeit prüfen, Besoldungsanpassung Teilhabe, Leistungsbezüge FH Bund, Zulagen für Professoren, antragen, halten, gütung, soldungsanpassung, lagen