§ 3 FilmDigitV
Zuwendungsempfänger
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Empfänger der Förderung sind Filmtheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die
- 1.
- bis zu sechs Leinwände pro Betriebsstätte haben,
- 2.
- in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung bei Betrachtung des Gesamtnettokartenumsatzes und der Gesamtbesucherzahl der Betriebsstätte durchschnittlich pro Leinwand und Jahr
- a)
- maximal 260 000 Euro Nettokartenumsatz und
- b)
- mindestens einen Nettokartenumsatz von 40 000 Euro oder eine Besucherzahl von mindestens 8 000
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