§ 9 FischwAusbV
Prüfungsbereiche
📖
↗ Links
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Fischereiliche Nutzung sowie
- 2.
- Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.