§ 1 FlBeihV
Anwendungsbereich
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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen.
Suchhilfen: Fleischlagerung Förderung, Beihilfe private Fleischlager, Subvention Lagerhaltung Fleisch, EU‑Beihilfen Fleischlager, Staatliche Unterstützung Fleischlager, Fördermittel Fleischlagerung, stützung