§ 21 FlugfunkV Inkrafttreten, Außerkrafttreten ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Diese Verordnung tritt am 30. August 2008 in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.(2) § 15 tritt am 29. November 2008 in Kraft.