§ 5 FlugfunkV
Anmeldung zur Prüfung
📖
↗ Links
Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.
Suchhilfen: Anmeldung zur Prüfung, schriftliche Prüfungsanmeldung, Frist 14 Tage Prüfung, Prüfungsbehörde kontaktieren, meldung