§ 4 1. FlugLSV
Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
↗ Links
- 1.
- der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Tag als Außenpegel für die Tag-Schutzzonen 1 und 2,
- 2.
- der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Nacht als Außenpegel für die Nacht-Schutzzone und
- 3.
- der Maximalpegel LAmax als Pegel im Rauminnern für die Nacht-Schutzzone
(2) Die Berechnung der Lärmindizes erfolgt entsprechend der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) vom 19. November 2008 (BAnz. Nr. 195a vom 23. Dezember 2008). Dabei müssen die Flugbahnen in einzelne Abschnitte unterteilt und die Beiträge der Flugbahnabschnitte zur Fluglärmbelastung an den Immissionsorten bestimmt werden (Segmentierungsverfahren).
(3) Die Berechnungspunkte zur Ermittlung der äquivalenten Dauerschallpegel und des Maximalpegels liegen in einer Höhe von vier Metern über dem Boden. Für die Berechnung ist in der Regel ein rechtwinkliges Raster von 50 Meter mal 50 Meter zugrunde zu legen. Die Bestimmung der Kurvenpunkte mit konstanten Werten der äquivalenten Dauerschallpegel LAeq Tag und LAeq Nacht sowie der Kurvenpunkte mit konstanter Häufigkeit der Überschreitung des Maximalpegels LAmax erfolgt durch Interpolation zwischen benachbarten Punkten des Rasters nach Satz 2.
(4) Die Ergebnisse der Berechnung sind in Form von Listen der Kurvenpunkte und von Karten darzustellen. Die Karten müssen georeferenziert sein.
Suchhilfen: Lärmschutzbereich berechnen, Fluglärm Pegel ermitteln, äquivalenter Dauerschallpegel bestimmen, Maximalpegel L Amax berechnen, Schutzzone festlegen, Lärmindizes L Aeq Tag und Nacht, Fluglärm Belastung kalkulieren, Segmentierungsverfahren anwenden, rechnen, stimmen, lastung, wenden