§ 1 FluLärmAhlhV

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Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Ahlhorn wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

Suchhilfen: Lärmschutzbereich festsetzen, Militärflugplatz Lärmbelästigung, Umwelt Lärmschutz, Fluglärm Gefahrenabwehr, Lärmschutz Gebiet