§ 3 FluLärmHopstV
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(1) Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen.
(2) Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Gebäude Lärmschutz, Teilweise Lärmschutz, Gebietsschutz Lärm, Bauplanung Lärmschutz, Lärmschutzzone