§ 2 FluLärmNordhV
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Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Übungsgeländes verlaufen.
Suchhilfen: Lärmzone abgrenzen, Grenzlinien Lärmschutz, Übungsgelände Lärmzone, Lärmschutzbereich abstecken, Schutzbereich Lärm festlegen, grenzen, stecken