§ 9b WStBG
GmbH & Co. KG und KG
📖
↗ Links
Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.
Suchhilfen: Einfachmehrheit Gesellschafter, KG Aufnahme Fonds, Kommanditist Entscheidung, GmbH Co KG Stimmrecht, Stabilisierungsfonds Beteiligung, scheidung, teiligung