§ 9b WStBG

GmbH & Co. KG und KG

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Für Beschlüsse von Unternehmen der Realwirtschaft, die als GmbH & Co. KG oder KG über die Aufnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Kommanditist entscheiden, genügt die einfache Mehrheit der am Beschluss teilnehmenden Gesellschafter.

Suchhilfen: Einfachmehrheit Gesellschafter, KG Aufnahme Fonds, Kommanditist Entscheidung, GmbH Co KG Stimmrecht, Stabilisierungsfonds Beteiligung, scheidung, teiligung