§ 28 StFG Anwendungsvorschrift für § 27 ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 27 ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2020 anzuwenden.