§ 13 FPfZG Aufbringung der Mittel ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel trägt der Bund.