§ 16 FPStatG
Geschäftsstatistik zur Entwicklungszusammenarbeit
📖
↗ Links
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darf bei öffentlichen und privaten Stellen, die Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit erbringen, für folgende Zwecke Daten erheben:
- 1.
- für Zwecke der internationalen Berichterstattung gemäß den Anforderungen, die sich aus der Richtlinie Converged Statistical Reporting Directives for the Creditor Reporting System (CRS) and the Annual DAC Questionnaire (OECD/DAC-Richtlinie DCD/DAC/STAT(2018)9/FINAL) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, sowie
- 2.
- für Zwecke der nationalen Berichterstattung zur Entwicklungszusammenarbeit.
Suchhilfen: Entwicklungszusammenarbeit Statistik, Daten erheben Entwicklungsprojekte, internationale Entwicklungsberichte, nationale Entwicklungsberichterstattung, Statistische Meldungen Entwicklungshilfe, CRS Berichtspflicht, heben, wicklungsberichterstattung