§ 1 FSAV
Geltungsbereich
📖
↗ Links
Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden, müssen mit der für die sichere Durchführung der Flugsicherungsverfahren notwendigen Flugsicherungsausrüstung nach den Vorschriften dieser Verordnung ausgerüstet sein.
Suchhilfen: Flugsicherungsausrüstung Pflicht, Luftraum Ausrüstungsanforderungen, Flugzeug Sicherheitsausrüstung, Flugsicherungsgeräte erforderlich, Luftfahrzeug Ausrüstungsnorm, Flugverkehrsüberwachung Ausrüstung, Flugzeug Radarpflicht, rüstungsanforderungen, rüstung