§ 8 FStrPrivFinG

Schuldner der Mautgebühr

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Schuldner der Mautgebühr (Schuldner) ist, wer
1.
über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt,
2.
das Fahrzeug führt,
3.
Halter des Fahrzeuges ist.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Suchhilfen: Mautzahler, Mautpflichtiger, Fahrzeughalter Haftung, Mautgebühr Schuldner, Kfz‑Maut Zahlungspflicht, Fahrzeugführer Haftung