§ 1 FZV

Anwendungsbereich

📖
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1.
die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2.
die Zulassung ihrer Anhänger.

Suchhilfen: Kraftfahrzeug zulassen, Anhänger zulassen, Fahrzeug über 6 km/h zulassen, Zulassung schneller Fahrzeuge, Kfz‑Zulassung Antrag, Zulassung von Anhängern, Zulassungsbehörde Kfz, Zulassungsantrag für Anhänger, lassen, lassung