§ 1 FZV
Anwendungsbereich
📖
↗ Links
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
- 1.
- die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
- 2.
- die Zulassung ihrer Anhänger.
Suchhilfen: Kraftfahrzeug zulassen, Anhänger zulassen, Fahrzeug über 6 km/h zulassen, Zulassung schneller Fahrzeuge, Kfz‑Zulassung Antrag, Zulassung von Anhängern, Zulassungsbehörde Kfz, Zulassungsantrag für Anhänger, lassen, lassung