§ 36 GADVDV
Ziel der Diplomarbeit
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Durch die schriftlich oder elektronisch auszuarbeitende Diplomarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
Suchhilfen: wissenschaftliche Arbeit abgeben, Eigenständige Forschung, Studienziel Nachweis, Akademische Abschlussarbeit, geben