§ 48 GADVDV
Ziel des Diplomkolloquiums
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Die Studierenden weisen im Diplomkolloquium nach, dass sie
- 1.
- über gesichertes Wissen in den Themengebieten verfügen, die sie in der Diplomarbeit bearbeitet haben,
- 2.
- die in der Diplomarbeit angewandten Methoden und erzielten Ergebnisse erläutern und begründen können und
- 3.
- in der Lage sind, mögliche Verbindungen zu anderen Fachgebieten und Fragestellungen herzustellen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen.
Suchhilfen: Diplomkolloquium bestehen, Wissenschaftliche Präsentation, Ergebnisse verteidigen, Methoden erläutern, Fachübergreifende Verknüpfung, Nachweis gesichertes Wissen, Interdisziplinäre Diskussion, Diplomarbeit verteidigen, stehen, teidigen, knüpfung