§ 8 GAPInVeKoSG

Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers

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Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, der zuständigen Behörde jede Veränderung anzuzeigen, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Sammelantrag übereinstimmen.

Suchhilfen: Meldepflicht Betriebsinhaber, Veränderungen anzeigen, Abweichungen zum Antrag melden, Betriebsänderung melden, Anzeige bei Behörde, Pflicht zur Meldung, Betriebsdaten aktualisieren, änderungen, zeigen, weichungen, triebsänderung, triebsdaten