§ 26 GAPInVeKoSV

Nicht förderfähige Hanfsorten; Bekanntmachung

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Die Bundesanstalt hat die Hanfsorten, im Falle deren Anbaus eine Fläche nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung keine förderfähige Fläche für die Direktzahlungen mehr ist, bis zum 1. Januar des Antragsjahres im Bundesanzeiger bekannt zu machen, ab dem bei Anbau dieser Sorten keine Direktzahlungen mehr gewährt werden.

Suchhilfen: Hanfsorte nicht förderfähig, Direktzahlung bei Hanfanbau verweigern, GAP‑Förderung Hanf ausschließen, Bundesanzeiger Bekanntmachung Hanfanbau, Förderfähige Anbaufläche bestimmen, Hanfanbau ohne Direktzahlung, schließen, kanntmachung, stimmen