§ 20 GasHDrLtgV

Bestehende Gashochdruckleitungen

📖
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass Gashochdruckleitungen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits errichtet sind, den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend angepasst werden, wenn
1.
sie erweitert, umgebaut oder geändert werden oder
2.
Gefahren zu befürchten sind.

Suchhilfen: Gashochdruckleitung anpassen, Leitungserweiterung Genehmigung, Druckrohr Umbau, Gefahr Gasanlage prüfen, Sicherheitsmaßnahmen Gasleitung, Druckleitungsmodernisierung, passen