§ 12 GbAusV
Prüfungsbereiche
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Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes,
- 2.
- Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
- Planung und Konstruktion sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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