§ 2 GBBStatÄndV ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin erhält die Fassung der Anlage zu dieser Verordnung.