§ 3 GBBStatÄndVAnl Organe ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Organe der Holding sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Hauptversammlung.