§ 1 GBPolVDVDV

Gegenstand

📖
Diese Verordnung regelt
1.
den Vorbereitungsdienst der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach den §§ 5 und 7 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und die Auswahl für den Vorbereitungsdienst sowie
2.
die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die sich für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach § 15 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung beworben haben und die Auswahl für die Ausbildung.

Suchhilfen: Polizeikommissaranwärter Auswahl, Gehobener Polizeivollzugsdienst, Ausbildung Bundespolizei, Aufstieg Polizeivollzugsdienst, Polizeianwärter Bewerbung, bildung, werbung