§ 19 GDBNDVerfSchVDV
Bestehen des mündlichen Teils
📖
↗ Links
Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn im halbstrukturierten Interview und bei den weiteren Aufgaben jeweils die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht worden ist.
Suchhilfen: Interview Mindestpunktzahl, Auswahlverfahren mündlich bestehen, Punktzahl im Interview erreichen, halbstrukturiertes Interview bestehen, Auswahltest mündlicher Teil, wahlverfahren, stehen, reichen