§ 12 GebReinAusbVO

Prüfungsbereiche von Teil 2

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Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Anwenden von Grund- und Außenreinigungsverfahren,
2.
Durchführen von Hygienemaßnahmen,
3.
Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Suchhilfen: Grundreinigung durchführen, Außenreinigung prüfen, Hygienemaßnahmen umsetzen, Oberflächenpflege, Oberflächenkonservierung, führen, setzen