§ 13 GEG
Dichtheit
📖
↗ Links
Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.
Suchhilfen: Gebäude luftdicht bauen, Luftundurchlässigkeit nach Technikregeln, Dichtheitsnachweis Gebäudehülle, Luftleckage verhindern, Gebäudedämmung luftdicht, Abdichtung Fugen Gebäude, dichtung