Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

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Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

(XXXX) Art 1 bis 5 (weggefallen)

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Art 6 Übergangsregelung

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Art 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.