Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 4 G v. 4.5.2021 I 882
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
- § 7 Arztvorbehalt
- § 8 Einwilligung
- § 9 Aufklärung
- § 10 Genetische Beratung
- § 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
- § 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
- § 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
- § 16 Genetische Reihenuntersuchungen
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Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
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Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
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Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
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Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 8 Schlussvorschriften