§ 12 GenG Veröffentlichung der Satzung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht zu veröffentlichen.